Partnervertrag / Affiliate-Bedingungen
Partnervertrag / Affiliate-Bedingungen
Version 1.2 • Stand: September 2026
zwischen
MySammelBox UG (haftungsbeschränkt)
Rotthauser Straße 40
45309 Essen
Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer
Andrii Buchkivskyi
E-Mail: support@mysammelbox.com
– nachfolgend „MySammelBox“ oder „Anbieter“ –
und
dem für das Partnerprogramm registrierten Partner
– nachfolgend „Partner“ –
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Gegenstand der Partnerschaft
(1) MySammelBox betreibt eine digitale Plattform für Kundenbindungs-, Bonus- und Treueprogramme.
(2) Im Rahmen des Partnerprogramms kann der Partner MySammelBox gegenüber potenziellen Geschäftskunden empfehlen und hierfür nach Maßgabe dieses Vertrags eine Provision erhalten.
(3) Der Partner handelt selbstständig und auf eigene Rechnung.
(4) Durch diesen Vertrag wird insbesondere kein Arbeitsverhältnis, Handelsvertreterverhältnis, Gesellschaftsverhältnis, Franchiseverhältnis oder sonstiges Vertretungsverhältnis begründet.
(5) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von MySammelBox Verträge abzuschließen, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Preise oder Vertragsbedingungen verbindlich zuzusagen oder MySammelBox anderweitig rechtsgeschäftlich zu vertreten.
§ 2 Teilnahme am Partnerprogramm
(1) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer bzw. selbstständig oder gewerblich tätige Personen und Unternehmen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreiche Registrierung und Annahme als Partner durch MySammelBox.
(3) Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen der für die Partnerschaft relevanten Daten unverzüglich zu aktualisieren.
(4) MySammelBox ist nicht verpflichtet, jeden Antrag auf Teilnahme am Partnerprogramm anzunehmen.
(5) Die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme bedarf grundsätzlich keiner Begründung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 3 Partner-ID, Referral-Link und Partnercode
(1) MySammelBox kann dem Partner einen individuellen Referral-Link, Partnercode, eine Partner-ID oder andere technische Mittel zur Zuordnung vermittelter Kunden zur Verfügung stellen.
(2) Diese Mittel dürfen ausschließlich im Rahmen des Partnerprogramms und entsprechend diesem Vertrag verwendet werden.
(3) Der Partner darf seinen Partnercode bzw. Referral-Link an potenzielle Geschäftskunden weitergeben und im Rahmen zulässiger Werbemaßnahmen verwenden.
(4) Der Partner darf technische Tracking- oder Zuordnungsmechanismen nicht manipulieren oder umgehen.
(5) Eine Übertragung eines Partnerkontos, Partnercodes oder Referral-Links auf Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von MySammelBox nicht gestattet.
§ 4 Zuordnung eines vermittelten Kunden
(1) Ein Kunde gilt als vom Partner vermittelt, wenn die Registrierung bzw. der Vertragsabschluss nach den von MySammelBox eingesetzten technischen Zuordnungsmechanismen eindeutig dem Partner zugeordnet werden kann.
(2) Die Zuordnung kann insbesondere erfolgen durch:
- einen individuellen Referral-Link,
- einen Partnercode,
- eine Partner-ID,
- eine vom Kunden selbst vorgenommene Eingabe eines Partnercodes,
- oder eine andere von MySammelBox bereitgestellte technische Zuordnungsmethode.
(3) Bei automatischem Referral-Tracking kann eine Zuordnung grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen nach dem entsprechenden Referral-Aufruf berücksichtigt werden, soweit die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(4) Ist ein Kunde bereits vor der Vermittlung als zahlender Geschäftskunde bei MySammelBox registriert, entsteht grundsätzlich kein neuer Provisionsanspruch.
(5) Bei mehreren möglichen Partnerzuordnungen ist diejenige Zuordnung maßgeblich, die nach den ordnungsgemäß arbeitenden technischen Systemen von MySammelBox dem erfolgreichen Vertragsabschluss zugeordnet wurde.
(6) Kann eine Vermittlung aufgrund fehlender oder nicht erteilter Tracking-Einwilligung technisch nicht automatisch zugeordnet werden, kann eine Zuordnung dennoch erfolgen, wenn der Kunde einen gültigen Partnercode selbst eingibt oder die Vermittlung auf andere nachvollziehbare Weise eindeutig nachgewiesen und von MySammelBox bestätigt wird.
§ 5 Höhe der Provision
(1) Der Partner erhält für einen erfolgreich vermittelten und eindeutig zugeordneten zahlenden Geschäftskunden grundsätzlich eine Provision in Höhe von 20 % des von MySammelBox tatsächlich vereinnahmten Netto-Abonnemententgelts des jeweiligen vermittelten Kunden.
(2) Die Provision wird ausschließlich auf die tatsächlich von MySammelBox vereinnahmten Netto-Abonnemententgelte berechnet.
(3) Umsatzsteuer, Steuern, Rückerstattungen, Gutschriften, Rabatte, Chargebacks, stornierte Zahlungen sowie sonstige nicht endgültig bei MySammelBox verbleibende Beträge bilden keine Grundlage für die Provision.
(4) Ein Provisionsanspruch entsteht nur, solange:
- der vermittelte Kunde über ein provisionsberechtigtes kostenpflichtiges Abonnement verfügt,
- die entsprechende Zahlung tatsächlich bei MySammelBox eingegangen ist,
- die Zahlung nicht zurückerstattet, storniert oder zurückgebucht wurde,
- und der Partnervertrag zum maßgeblichen Zeitpunkt noch besteht.
(5) Kostenlose Nutzerkonten, Testzugänge oder sonstige nicht bezahlte Leistungen begründen keinen Provisionsanspruch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Wiederkehrende Provision
(1) Solange dieser Partnervertrag besteht, erhält der Partner die Provision nach § 5 grundsätzlich auch auf weitere provisionsberechtigte Abonnementzahlungen eines ordnungsgemäß vermittelten Kunden.
(2) Die wiederkehrende Provision besteht nur für Zahlungen, die während der Laufzeit dieses Partnervertrags provisionsberechtigt werden.
(3) Mit Beendigung dieses Partnervertrags endet das Recht des Partners auf zukünftige Provisionen, auch wenn ein zuvor vom Partner vermittelter Kunde sein kostenpflichtiges Abonnement bei MySammelBox anschließend fortsetzt.
(4) Bereits bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt und werden entsprechend diesem Vertrag abgerechnet und ausgezahlt.
(5) Die bloße Vermittlung eines Kunden begründet keinen zeitlich unbegrenzten oder über die Beendigung dieses Partnervertrags hinausgehenden Anspruch auf zukünftige Provisionen.
§ 7 Entstehung und Abrechnung der Provision
(1) Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn die entsprechende provisionsberechtigte Zahlung des vermittelten Kunden tatsächlich und erfolgreich bei MySammelBox eingegangen ist.
(2) Wird eine bereits berücksichtigte Zahlung später vollständig oder teilweise zurückerstattet, storniert oder zurückgebucht, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch vollständig oder anteilig.
(3) Bereits ausgezahlte Provisionen, deren Grundlage nachträglich entfällt, können mit zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet werden. Soweit eine Verrechnung nicht möglich ist, kann MySammelBox die entsprechende Rückzahlung verlangen.
(4) MySammelBox stellt dem Partner eine Abrechnung über die provisionsrelevanten Vorgänge zur Verfügung.
(5) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich.
(6) Die steuerliche Abrechnung der vom Partner erbrachten Vermittlungsleistungen erfolgt grundsätzlich im Gutschriftverfahren gemäß § 9 dieses Vertrags.
§ 8 Auszahlung
(1) Die Auszahlung fälliger Provisionen erfolgt grundsätzlich monatlich innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern alle für die ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung erforderlichen Daten des Partners vollständig vorliegen.
(2) Die Auszahlung erfolgt auf das vom Partner angegebene Bankkonto oder über eine andere von MySammelBox angebotene Auszahlungsmethode.
(3) Der Partner ist verpflichtet, seine Zahlungs-, Unternehmens-, Adress- und Abrechnungsdaten aktuell zu halten.
(4) Verzögerungen, die auf fehlende, unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Partners zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von MySammelBox.
(5) MySammelBox ist berechtigt, eine Auszahlung bis zur vollständigen Bereitstellung der für eine ordnungsgemäße steuerliche Abrechnung und Auszahlung erforderlichen Angaben zurückzuhalten.
§ 9 Gutschriftverfahren, Steuern und Umsatzsteuer
(1) Die Parteien vereinbaren, dass die Abrechnung der vom Partner im Rahmen dieses Partnerprogramms erbrachten Vermittlungsleistungen grundsätzlich im Gutschriftverfahren erfolgt.
(2) Der Partner stimmt zu, dass MySammelBox als Leistungsempfänger die Abrechnung über die provisionsberechtigten Vermittlungsleistungen des Partners in Form einer Gutschrift im Sinne des § 14 UStG erstellt.
(3) Der Partner ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, für Provisionen, die ordnungsgemäß im Gutschriftverfahren abgerechnet werden, zusätzlich eine eigene Rechnung an MySammelBox auszustellen.
(4) MySammelBox erstellt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum eine Gutschrift und stellt diese dem Partner elektronisch, insbesondere im Partnerkonto, per E-Mail oder auf einem anderen geeigneten elektronischen Weg, zur Verfügung.
(5) Die Gutschrift enthält die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben.
(6) Der Partner ist verpflichtet, MySammelBox vor der ersten Auszahlung alle für die ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend mitzuteilen. Hierzu können insbesondere gehören:
- vollständiger Name bzw. Firma,
- vollständige Anschrift,
- Unternehmens- bzw. Rechtsform, soweit vorhanden,
- Land des Unternehmenssitzes bzw. der selbstständigen Tätigkeit,
- Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine andere für die Abrechnung gesetzlich erforderliche steuerliche Identifikationsnummer, soweit vorhanden bzw. erforderlich,
- umsatzsteuerlicher Status,
- insbesondere die Information, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird,
- sowie die für die Auszahlung erforderlichen Zahlungsdaten.
(7) Der Partner ist verpflichtet, MySammelBox Änderungen seiner steuerlichen, unternehmerischen, Adress- oder sonstigen für die Abrechnung relevanten Daten unverzüglich mitzuteilen.
(8) Soweit auf die Vermittlungsleistung des Partners gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird die Umsatzsteuer nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in der Gutschrift ausgewiesen und zusätzlich zum Netto-Provisionsbetrag berücksichtigt.
(9) Soweit die Vermittlungsleistung des Partners aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei ist, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Die Gutschrift enthält in diesem Fall den gesetzlich erforderlichen Hinweis auf die entsprechende Steuerbefreiung.
(10) Der Partner ist verpflichtet, die ihm bereitgestellte Gutschrift unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und MySammelBox über unrichtige oder unvollständige Angaben unverzüglich zu informieren.
(11) Widerspricht der Partner einer Gutschrift, wird MySammelBox den betreffenden Vorgang prüfen. Die gesetzlichen Folgen eines Widerspruchs gegen eine Gutschrift bleiben unberührt.
(12) Der Partner ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Erklärung und Behandlung der von ihm erzielten Provisionen sowie für seine sonstigen steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Pflichten verantwortlich.
(13) MySammelBox ist berechtigt, die Auszahlung zurückzuhalten, solange die für eine gesetzeskonforme Gutschrift erforderlichen Angaben fehlen oder begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
(14) Für Partner mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands kann die umsatzsteuerliche Behandlung von den vorstehenden Regelungen abweichen. In diesem Fall richtet sich die Abrechnung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Pflichten des Partners und zulässige Werbung
(1) Der Partner verpflichtet sich, MySammelBox ausschließlich in rechtmäßiger, sachlicher und nicht irreführender Weise zu bewerben.
(2) Der Partner darf insbesondere:
- keine falschen Angaben über MySammelBox machen,
- keine nicht genehmigten Preis-, Rabatt- oder Leistungsgarantien abgeben,
- keine irreführenden Versprechen machen,
- nicht den Eindruck erwecken, Mitarbeiter oder bevollmächtigter Vertreter von MySammelBox zu sein,
- keine rechtswidrigen Werbemaßnahmen durchführen,
- und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Werbung per E-Mail, Telefon, Messenger oder über andere direkte Kommunikationswege darf nur erfolgen, soweit die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Insbesondere sind die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gegen unzumutbare Belästigung und unerlaubte Werbung zu beachten.
(4) Der Partner ist selbst für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Werbemaßnahmen verantwortlich.
§ 11 Marken, Logos und Werbematerialien
(1) MySammelBox kann dem Partner Logos, Grafiken, Texte, Links oder sonstige Werbematerialien zur Nutzung im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung stellen.
(2) Der Partner erhält für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, diese Materialien ausschließlich zur Bewerbung von MySammelBox im Rahmen des Partnerprogramms zu verwenden.
(3) Der Partner darf Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen von MySammelBox nicht wesentlich verändern oder in einer Weise verwenden, die den Ruf oder die Interessen von MySammelBox beeinträchtigt.
(4) Mit Beendigung des Partnervertrags endet das entsprechende Nutzungsrecht. Der Partner hat die weitere Verwendung der von MySammelBox bereitgestellten Marken und Werbematerialien einzustellen.
§ 12 Verbot von Selbstvermittlung und Manipulation
(1) Provisionen dürfen nicht durch künstliche, betrügerische oder missbräuchliche Vorgänge erzeugt werden.
(2) Insbesondere untersagt sind technisch manipulierte Registrierungen, künstlich erzeugte Kundenkonten, fingierte oder betrügerische Vertragsabschlüsse, Manipulation des Referral-Trackings, unberechtigte Mehrfachregistrierungen, die Verwendung fremder Identitäten sowie sonstige Handlungen, die ausschließlich oder überwiegend der unberechtigten Erzeugung von Provisionen dienen.
(3) Eine Selbstvermittlung des Partners oder eines von ihm beherrschten Unternehmens ist grundsätzlich nicht provisionsberechtigt, sofern MySammelBox einer solchen Vermittlung nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Bei begründetem Verdacht auf Betrug oder Manipulation kann MySammelBox die Auszahlung der betroffenen Provisionen vorübergehend zurückhalten, solange dies für eine angemessene Prüfung erforderlich ist.
(5) Bestätigt sich ein erheblicher Missbrauch, können die betroffenen Provisionsansprüche entfallen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Selbstständigkeit des Partners
(1) Der Partner handelt als selbstständiger Vertragspartner.
(2) Der Partner unterliegt hinsichtlich Ort, Zeit und Art seiner Tätigkeit grundsätzlich keinen Weisungen von MySammelBox.
(3) Der Partner ist nicht verpflichtet, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten oder eine bestimmte Anzahl von Kunden zu vermitteln.
(4) Der Partner trägt seine eigenen betrieblichen Kosten und ist selbst für seine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich.
(5) Der Partner ist nicht berechtigt, MySammelBox gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich zu vertreten.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.
(2) Personenbezogene Daten des Partners werden insbesondere zur Durchführung des Partnerprogramms, zur Zuordnung von Vermittlungen, zur Erstellung von Abrechnungen und Gutschriften, zur Auszahlung von Provisionen sowie zur Erfüllung gesetzlicher, steuerlicher und handelsrechtlicher Pflichten verarbeitet.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch MySammelBox ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
(4) Soweit der Partner im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet, ist er selbst für die Einhaltung der hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich.
(5) Der Partner darf personenbezogene Daten potenzieller Kunden nicht ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage an MySammelBox übermitteln.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Der Partner verpflichtet sich, ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche geschäftliche oder technische Informationen von MySammelBox vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen über Geschäftsprozesse, technische Systeme, interne Statistiken, nicht veröffentlichte Produktentwicklungen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden.
(4) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung dieses Partnervertrags fort, soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 16 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Partnervertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
(3) Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
(4) Für Kündigungen durch den Partner kann MySammelBox zusätzlich eine entsprechende Funktion im Partnerkonto bereitstellen.
(5) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich der Regelungen über Provisionen weiter.
§ 17 Außerordentliche Kündigung und Sperrung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für MySammelBox kann insbesondere vorliegen bei Betrug oder Manipulation, erheblichem Missbrauch des Partnerprogramms, schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diesen Vertrag, rechtswidrigen Werbemaßnahmen, vorsätzlich falschen Angaben gegenüber potenziellen Kunden, erheblicher Schädigung der Rechte oder berechtigten Interessen von MySammelBox oder Manipulation von Tracking-, Zahlungs- oder Abrechnungssystemen.
(3) Soweit der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung besteht und eine Abhilfe nach den Umständen möglich und zumutbar ist, wird grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen.
(4) Eine vorherige Fristsetzung oder Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit dies gesetzlich entbehrlich ist oder aufgrund der Schwere des Verstoßes eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist.
(5) Bei konkretem Verdacht auf einen schwerwiegenden Missbrauch kann MySammelBox das Partnerkonto und die Auszahlung betroffener Provisionen für die Dauer einer angemessenen Prüfung vorübergehend sperren.
§ 18 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet die Berechtigung des Partners, neue provisionsberechtigte Kunden im Rahmen dieses Partnervertrags zu vermitteln.
(2) Ab diesem Zeitpunkt entstehen keine neuen Provisionsansprüche, auch nicht aus zukünftigen Zahlungen von Kunden, die ursprünglich durch den Partner vermittelt wurden.
(3) Bereits bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden nach Maßgabe dieses Vertrags abgerechnet und ausgezahlt.
(4) Für nach Vertragsende noch abzurechnende, bereits entstandene Provisionsansprüche gelten die Regelungen über das Gutschriftverfahren entsprechend fort.
(5) Der Partner hat nach Vertragsende die Nutzung von MySammelBox-Logos, Marken, Referral-Links und sonstigen ausschließlich für das Partnerprogramm bereitgestellten Materialien einzustellen, soweit MySammelBox nicht ausdrücklich eine weitere Nutzung gestattet.
(6) Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus gelten sollen, insbesondere Regelungen über Vertraulichkeit, bereits entstandene Zahlungsansprüche, steuerliche Abrechnung und Haftung, bleiben entsprechend bestehen.
§ 19 Änderung des Provisionsmodells
(1) MySammelBox kann das Provisionsmodell für zukünftig vermittelte Kunden ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(2) Änderungen werden dem Partner mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt.
(3) Für bereits vor Wirksamwerden der Änderung ordnungsgemäß vermittelte Kunden bleibt grundsätzlich das zum Zeitpunkt ihrer provisionsberechtigten Zuordnung vereinbarte Provisionsmodell maßgeblich, solange der Partnervertrag besteht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird.
(4) Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits entstandene Provisionsansprüche.
§ 20 Änderungen dieses Partnervertrags
(1) MySammelBox kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund kann insbesondere aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, Änderungen der technischen Funktionsweise des Partnerprogramms, Sicherheitsanforderungen, Änderungen von Abrechnungs-, Gutschrift- oder Trackingverfahren oder der Weiterentwicklung des Partnerprogramms bestehen.
(2) Wesentliche Änderungen werden dem Partner mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt.
(3) Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zum Nachteil des Partners verändern.
(4) Soweit eine Änderung nach den gesetzlichen Vorschriften die ausdrückliche Zustimmung des Partners erfordert, wird MySammelBox diese Zustimmung einholen.
§ 21 Haftung
(1) MySammelBox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MySammelBox nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MySammelBox.
§ 22 Freistellung
(1) Verletzt der Partner schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften durch von ihm eigenverantwortlich durchgeführte Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen, stellt er MySammelBox von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Partner die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(2) Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) MySammelBox wird den Partner über entsprechende Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Partnervertrag.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 24 Elektronischer Vertragsschluss und Vereinbarung des Gutschriftverfahrens
(1) Der Partnervertrag kann elektronisch geschlossen werden.
(2) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhält der Partner die Möglichkeit, den Partnervertrag einzusehen.
(3) Der Partner kann seine Zustimmung insbesondere durch Aktivierung einer entsprechenden Checkbox und anschließende Registrierung bzw. Teilnahme am Partnerprogramm erklären.
(4) Mit der Zustimmung zu diesem Partnervertrag vereinbaren die Parteien zugleich ausdrücklich das in § 9 beschriebene Gutschriftverfahren.
(5) MySammelBox kann zum Nachweis des Vertragsschlusses und der Vereinbarung des Gutschriftverfahrens insbesondere folgende Informationen dokumentieren:
- Partner-ID bzw. Benutzerkonto,
- Zeitpunkt der Zustimmung,
- verwendete Vertragsversion,
- Bestätigung der Zustimmung zum Partnervertrag,
- Zustimmung zum Gutschriftverfahren,
- sowie weitere technisch erforderliche Nachweisdaten.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesem Partnervertrag.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Partnervertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
Stand: September 2026