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Partner

Verdienen Sie mit MySammelBox

Werden Sie Partner von MySammelBox und erhalten Sie eine wiederkehrende Provision für Geschäftskunden, die Sie erfolgreich an unsere Plattform vermitteln.

MySammelBox unterstützt Cafés, Restaurants, Salons, Studios, Shops und andere Unternehmen dabei, ihre Kundenbindung mit digitalen Bonus- und Stempelkarten zu stärken.

Ihre Vorteile als Partner

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20% wiederkehrende Provision

Sie erhalten 20 % Provision auf provisionsberechtigte Nettozahlungen, die MySammelBox von erfolgreich vermittelten Geschäftskunden tatsächlich erhält - solange die Voraussetzungen des Partnervertrags erfüllt sind und die Partnerschaft besteht.

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Einfaches Empfehlungsmodell

Empfehlen Sie MySammelBox Unternehmen aus Ihrem Netzwerk über Ihren persönlichen Empfehlungslink oder Partnercode.

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Regelmäßige Abrechnung

Ihre Provisionen werden monatlich abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt gemäß den Bedingungen des Partnervertrags.

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Digitales Produkt für lokale Unternehmen

Empfehlen Sie eine digitale Bonuslösung für Unternehmen, die ihre Kundenbindung modern und ohne klassische Papier-Stempelkarten gestalten möchten.

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Flexible Zusammenarbeit

Sie entscheiden selbst, wie aktiv Sie MySammelBox empfehlen möchten. Es besteht keine Verpflichtung zu einer bestimmten Anzahl von Empfehlungen oder Vermittlungen.

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Transparente Übersicht

Behalten Sie Ihre vermittelten Kunden und die daraus entstandenen Provisionen über Ihren Partnerbereich im Blick.

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Für wen ist das Partnerprogramm geeignet?

Das MySammelBox Partnerprogramm richtet sich insbesondere an:

  • ✓Marketing-Agenturen
  • ✓Web-Agenturen
  • ✓Unternehmensberater
  • ✓POS- und Kassensystem-Anbieter
  • ✓Gastronomie-Berater
  • ✓Freelancer
  • ✓Vertriebspartner
  • ✓Creator, Blogger und Influencer mit relevanter gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit
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Spezielle technische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

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So funktioniert es

  • 1

    MySammelBox empfehlen

    Sie erhalten einen persönlichen Empfehlungslink oder Partnercode und können MySammelBox Unternehmen aus Ihrem Netzwerk empfehlen.

  • 2

    Unternehmen registriert sich

    Das vermittelte Unternehmen registriert sich über Ihren Empfehlungslink oder Partnercode und schließt ein kostenpflichtiges Abonnement ab.

  • 3

    Provision erhalten

    Für provisionsberechtigte Zahlungen des vermittelten Geschäftskunden erhalten Sie 20 % wiederkehrende Provision, solange die Voraussetzungen des Partnervertrags erfüllt sind und die Partnerschaft besteht.

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Provision

20%

wiederkehrende Provision

Partner erhalten 20 % der tatsächlich bei MySammelBox eingegangenen provisionsberechtigten Nettozahlungen der erfolgreich vermittelten Geschäftskunden.

Die Provision richtet sich nach den tatsächlichen Zahlungen des Kunden. Je nach gewähltem Abonnement kann ein Kunde beispielsweise für einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten im Voraus bezahlen.

Die Abrechnung der entstandenen Provisionen erfolgt monatlich gemäß den Bedingungen des Partnervertrags.
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Partner werden

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Werden Sie Teil unseres Partnerprogramms und erhalten Sie Ihren persönlichen Empfehlungslink bzw. Partnercode.

Fragen zur Partnerschaft?

partners@mysammelbox.com

oder senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen

Das MySammelBox Partnerprogramm richtet sich an Unternehmer, Selbstständige und andere gewerblich tätige Partner, die MySammelBox im Rahmen ihrer geschäftlichen oder selbstständigen Tätigkeit empfehlen möchten. Dazu können beispielsweise Marketing- und Web-Agenturen, Unternehmensberater, POS-Anbieter, Gastronomie-Berater, Freelancer, Vertriebspartner sowie gewerblich tätige Creator, Blogger und Influencer gehören. Spezielle technische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Nach der Registrierung erhalten Sie einen persönlichen Empfehlungslink oder Partnercode. Wenn sich ein Unternehmen über Ihre Empfehlung registriert, Ihnen entsprechend den Bedingungen des Partnervertrags zugeordnet wird und ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt, können die daraus tatsächlich bei MySammelBox eingegangenen Zahlungen provisionsberechtigt sein. Die genauen Voraussetzungen für die Zuordnung und den Provisionsanspruch ergeben sich aus dem Partnervertrag.

Die Provision beträgt 20 % der tatsächlich bei MySammelBox eingegangenen provisionsberechtigten Nettozahlungen des vermittelten Geschäftskunden. Die Provision ist wiederkehrend und kann auch für spätere provisionsberechtigte Zahlungen desselben Kunden entstehen, solange die Voraussetzungen des Partnervertrags erfüllt sind und die Partnerschaft besteht.

Nicht zwingend. Die Provision wird zwar monatlich abgerechnet, sie entsteht jedoch auf Grundlage der tatsächlich eingegangenen provisionsberechtigten Zahlungen. Da MySammelBox Abonnements mit unterschiedlichen Vertrags- und Zahlungsperioden anbietet, kann der Zeitpunkt einer Kundenzahlung variieren. Eine monatliche Abrechnung bedeutet daher nicht automatisch, dass für jeden vermittelten Kunden jeden Monat eine neue Provision entsteht.

Die entstandenen Provisionen werden monatlich abgerechnet und grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats ausgezahlt, sofern die für eine ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Die Auszahlung erfolgt auf die vom Partner hinterlegte Bankverbindung.

Nein. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im vereinbarten Gutschriftverfahren. MySammelBox erstellt für die abzurechnenden Provisionen eine entsprechende Gutschrift. Der Partner muss daher für diese Provision grundsätzlich keine eigene Rechnung an MySammelBox ausstellen. Die Einzelheiten zum Gutschriftverfahren sind im Partnervertrag geregelt.

Für eine ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung benötigen wir die erforderlichen Unternehmens-, Adress-, Steuer- und Zahlungsdaten des Partners. Welche Angaben konkret erforderlich sind, kann insbesondere vom Sitz und steuerlichen Status des Partners abhängen.

Ja. Auch Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, können grundsätzlich am Partnerprogramm teilnehmen. Der Partner muss seinen aktuellen steuerlichen Status korrekt angeben. Die steuerliche Behandlung wird bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.

Das hängt vom steuerlichen Status und Sitz des Partners ab. Bei in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Partnern kann auf die Netto-Provision Umsatzsteuer hinzukommen. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird grundsätzlich keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Für Partner mit Sitz außerhalb Deutschlands können andere umsatzsteuerliche Regelungen gelten. Der Partner ist für die Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben und die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen verantwortlich.

Die Zuordnung erfolgt insbesondere über den persönlichen Empfehlungslink oder Partnercode nach den im Partnervertrag festgelegten Bedingungen. Beim Partner-Tracking können - sofern die erforderliche Einwilligung vorliegt - Informationen zur Zuordnung einer Empfehlung für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Die genauen Regeln zur Zuordnung ergeben sich aus dem Partnervertrag.

Bereits bestehende zahlende Kunden können grundsätzlich nicht nachträglich als neu vermittelte Kunden einem Partner zugeordnet werden. Für einen Provisionsanspruch muss die Vermittlung die Voraussetzungen des Partnervertrags erfüllen.

Eine Kündigung beendet nicht rückwirkend bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche. Für weitere Provisionen sind die tatsächlich eingegangenen provisionsberechtigten Zahlungen und die weiteren Voraussetzungen des Partnervertrags maßgeblich.

Wiederkehrende Provisionen können für provisionsberechtigte Zahlungen eines vermittelten Kunden entstehen, solange der Partnervertrag besteht und die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch auf zukünftige Provisionen besteht nach Beendigung des Partnervertrags nicht fort. Bereits bis zur Beendigung ordnungsgemäß entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.

Ja. Der Partnervertrag kann gemäß den darin festgelegten Kündigungsbedingungen beendet werden. Die jeweils geltenden Fristen und Einzelheiten finden Sie im aktuellen Partnervertrag.

Ja. Sie können MySammelBox beispielsweise über Ihre Website, Social-Media-Kanäle oder andere zulässige Marketingkanäle empfehlen. Dabei müssen die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben des Partnervertrags eingehalten werden. Unzulässige Werbung, Spam, irreführende Aussagen oder manipulative Vermittlungen sind nicht gestattet.

Eigenvermittlung, künstlich erzeugte Vermittlungen, Manipulationen oder andere missbräuchliche Nutzungen des Partnerprogramms sind nicht zulässig. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Partnervertrag.

Ja. Die Zusammenarbeit wird durch den MySammelBox Partnervertrag / Affiliate-Bedingungen geregelt. Der Vertrag wird elektronisch bereitgestellt. Vor der Aktivierung bzw. Nutzung des Partnerprogramms bestätigt der Partner die geltende Vertragsversion elektronisch. Der Partnervertrag regelt insbesondere die Zuordnung von Empfehlungen, die Höhe und Voraussetzungen der Provision, die Abrechnung im Gutschriftverfahren, Auszahlungen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.

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